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Anklage wegen Mordes in Salzgitter erhoben

Presseinformation der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 01.10.2018


Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen einen 38-jährigen Mann aus Westerkappeln (Nordrhein-Westfalen) Anklage wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und gefährlicher Körperverletzung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Braunschweig erhoben.

Dem Kosovoalbaner wird vorgeworfen, am 28.05.2018 in Salzgitter-Lebenstedt seine ehemalige Lebensgefährtin auf offener Straße vor den Augen der vier gemeinsamen Kinder und weiterer Familienangehöriger mit einem Kopfschuss getötet und deren Schwester mit einem Hüftdurchschuss schwer verletzt zu haben. Bei der mutmaßlichen Tatwaffe handelt es sich um einen umgebauten Revolver, der ursprünglich ausschließlich zum Verschießen von Signal- und Schreckschussmunition geeignet war.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte seine Ex-Lebensgefährtin erschoss, um sie aus Rache für die Trennung und die damit einhergehende, von ihm unabhängige Lebensgestaltung sowie den Verlust des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder durch den Tod zu bestrafen.

Wenige Stunden vor der Tat hatte vor dem Amtsgericht Tecklenburg eine Sorgerechtsverhandlung stattgefunden, in deren Verlauf der Angeschuldigte statt des von ihm beantragten alleinigen Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder lediglich ein begleitetes Umgangsrecht erhalten hatte. Unmittelbar nach dem Ende der Verhandlung hatte der Angeschuldigte dem späteren Opfer gesagt, dass ihr dies noch Leid tun bzw. sie dies noch bereuen werde. Zudem wartete der Angeschuldigte im Anschluss zunächst vor dem Gericht auf das spätere Opfer. Zwar konnte durch Mitarbeiter des Gerichts und der auf Veranlassung des zuständigen Richters hinzugerufenen Polizei eine Verfolgung des späteren Opfers verhindert werden. Es gelang dem Angeschuldigten aber offenbar, deren Salzgitteraner Autokennzeichen zu notieren. Nachdem sich der Angeschuldigte entfernt hatte, wurde das spätere Opfer durch einen Streifenwagen der Polizei begleitet, bis eine Verfolgung durch den Angeschuldigten endgültig ausgeschlossen werden konnte. Entgegen verschiedener Äußerungen von Familienangehörigen des Opfers unmittelbar nach der Tat wurde in der Gerichtsverhandlung die Wohnanschrift des Opfers nicht genannt. Vielmehr ergab sich aus ihren eigenen Äußerungen, dass sie sich mutmaßlich im Raum Salzgitter aufhalte.

Erst mehrere Stunden nach dem Ende der Gerichtsverhandlung fuhr der Angeschuldigte schließlich zur Tatbegehung nach Salzgitter, wo er seine Ex-Lebensgefährtin bei ihren Eltern vermutete und auch direkt vor deren Wohnhaus antraf. Dort schoss er zunächst auf die Schwester seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die sich ihm in den Weg gestellt hatte. Diese brach schwer verletzt zusammen, woraufhin der Angeschuldigte seiner Ex-Lebensgefährtin aus kurzer Entfernung in den Kopf schoss. Aufgrund der durch den Schuss verursachten Verletzungen verstarb das Opfer sofort vor Ort. Anschließend schoss der Angeschuldigte auf den nur wenige Meter entfernt stehenden Großvater des Opfers, verfehlte dessen Kopf aber knapp. Schließlich flüchtete der Angeschuldigte vom Tatort und konnte erst am Folgetag durch die Polizei festgenommen werden.

Anhaltspunkte für einen islamistischen Hintergrund haben die Ermittlungen nicht ergeben

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Hans Christian Wolters

Staatsanwaltschaft Braunschweig
Pressesprecher
Turnierstraße 1
38100 Braunschweig
Tel: 0531 488-1110

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